Deckbedingungen

ALLGEMEINE DECKBEDINGUNGEN :

1. Die Decksaison beginnt am 01.02. und endet am 31.08. des jeweiligen Kalenderjahres.
2. Die Decktaxe beträgt 300 Euro. Bei Nichtträchtigkeit der Stute kann in dieser oder der
darauf folgenden Decksaison einmal nachgedeckt werden.
3. Es wird im Natursprung gedeckt (an der Hand oder auf der Weide).
Zur Weide wird täglich noch Heu gefüttert. Tagesgeld 8 Euro pro Stute.
4. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stuten sollten geimpft und entwurmt sein sowie ohne Eisen.
5. Bei Anlieferung der Stuten ist der Befund einer Tupferprobe,
die w ä h r e n d der letzten Rosse der Stute entnommen wurde, (WICHTIG)
vorzulegen.
6. Der Hengsthalter sorgt für bestmögliche Haltung, Unterkunft, Versorgung und Pflege
der Stute und gegebenenfalls des Fohlens unter Anwendung der üblichen Sorgfalt.
Der Hengsthalter haftet jedoch nur für Schäden, die durch ihn oder einen Gehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dies sind Schäden, die
während der Einstellung der Stute (und deren Fohlen) beim Hengsthalter entstehen
können. Für Schäden die durch Dritte verursacht werden, haftet der Hengsthalter nicht.
Für Risiken aus der Tierhalter und Tierhalterhaftung ( § 833 , §834 , BGB) hat der Stuteneigentümer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Weidehaltung kann aufgrund der Tiergefahr
keine Haftung übernommen werden.
8. Decktaxe und Auslagen des Hengsthalters sind spätestens bei der Abholung der Stute zu
entrichten.
9. Die Aushändigung des Deckscheins erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung.
10.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.