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ALLGEMEINE
DECKBEDINGUNGEN :
1. Die Decksaison
beginnt am 01.02. und endet am 31.08. des jeweiligen Kalenderjahres.
2. Die Decktaxe beträgt 300 Euro. Bei Nichtträchtigkeit der
Stute kann in dieser oder der
darauf folgenden Decksaison einmal nachgedeckt werden.
3. Es wird im Natursprung gedeckt (an der Hand oder auf der Weide).
Zur Weide wird täglich noch Heu gefüttert. Tagesgeld 8 Euro
pro Stute.
4. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus
einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stuten sollten geimpft und entwurmt
sein sowie ohne Eisen.
5. Bei Anlieferung der Stuten ist der Befund einer Tupferprobe,
die w ä h r e n d der letzten Rosse der Stute entnommen wurde, (WICHTIG)
vorzulegen.
6. Der Hengsthalter sorgt für bestmögliche Haltung, Unterkunft,
Versorgung und Pflege
der Stute und gegebenenfalls des Fohlens unter Anwendung der üblichen
Sorgfalt.
Der Hengsthalter haftet jedoch nur für Schäden, die durch ihn
oder einen Gehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dies
sind Schäden, die
während der Einstellung der Stute (und deren Fohlen) beim Hengsthalter
entstehen
können. Für Schäden die durch Dritte verursacht werden,
haftet der Hengsthalter nicht.
Für Risiken aus der Tierhalter und Tierhalterhaftung ( § 833
, §834 , BGB) hat der Stuteneigentümer
eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Weidehaltung kann
aufgrund der Tiergefahr
keine Haftung übernommen werden.
8. Decktaxe und Auslagen des Hengsthalters sind spätestens bei der
Abholung der Stute zu
entrichten.
9. Die Aushändigung des Deckscheins erfolgt nur bei beglichener Deckgeldrechnung.
10.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.
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